| Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist zwar ein bedeutender Schritt, aber keineswegs eine unumstößliche Festlegung auf eine bestimmte Schulform oder gar eine berufliche Orientierung. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 sollen sich die Kinder an das Arbeiten an einer weiterführenden Schule gewöhnen. Dieser Entwicklungsprozess wird seitens der Lehrerinnen und Lehrer aufmerksam begleitet, unterstützt und in Erprobungsstufenkonferenzen dokumentiert. Die Lehrpläne von Realschule, Gymnasium und Hauptschule sind so aufeinander abgestimmt, dass am Ende der 6. Jahrgangsstufe ein Schulformwechsel problemlos möglich ist. |
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Der Übergang in die Jahrgangsstufe 6 (= 2. Teil der Erprobungsstufe) erfolgt automatisch. Die Wiederholung der Klasse ist auf Antrag möglich. |
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Ein Kind darf höchstens 3 Jahre in der Erprobungsstufe eines Gymnasiums oder einer Realschule verbleiben. Es kann also entweder die Klasse 5 oder die Klasse 6 wiederholen, nicht aber beide Jahrgangsstufen. Auch ein Schulformwechsel ändert daran nichts: wer am Gymnasium die Klasse 5 besucht hat, danach an die Realschule wechselt und hier die Klasse 5 wiederholt, darf jetzt weder die 5 noch die 6 wiederholen. Näheres ist im Verfahren am Ende der Erprobungsstufe geregelt. |
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Wir möchten, dass sich unsere neuen Schülerinnen und Schüler von Anfang an bei uns wohl fühlen und erfolgreich mitarbeiten können. Dazu haben wir organisatorische, methodische und inhaltliche Verabredungen in unseren Standards fest verankert . |