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Am Ende des 6. Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler erstmals nach den Regeln der Versetzungsordnung versetzt. Gleichzeitig entscheidet die Versetzungskonferenz über den weiteren Bildungsgang eines Kindes, was für einige Schülerinnen und Schüler den Wechsel der Schulform bedeutet. Möglich sind diese Entscheidungen:
Der gravierende Schritt eines Schulformwechsels zeichnet sich in der Regel langfristig ab: Aus vielen Beratungsgesprächen wissen die Eltern unserer Kinder, ob wir einen Übergang zum Gymnasium oder zur Hauptschule empfehlen. Etwa sechs Wochen vor den Sommerferien informieren wir die Erziehungsberechtigten erstmals schriftlich über den bevorstehenden Wechsel. Bei der Auswahl der neuen Schule sind wir gern behilflich. Die eigentliche Entscheidung über den Schulformwechsel fällt jedoch erst in der Zeugniskonferenz kurz vor den Sommerferien und wird den Eltern erneut schriftlich mitgeteilt. |