Informationen aus dem Serviceflyer für die Eltern
Am Anfang des Schuljahres erhalten unsere Eltern den Serviceflyer
der RKR mit wichtigen Informationen zum Schulbetrieb und Schuljahr. Dieser wird in das Schulbegleitheft eingeklebt.
Hier im Web sieht er so aus:
Krankheit von Kindern, Schulversäumnis
(Seitenanfang)
- Ist Ihr Kind nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen,
muss die Schule spätestens am zweiten Tag benachrichtigt
werden.
- Wird die Schule wieder besucht, erhält die Klassenleitung
eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, die ab Jg. 7 auch
den Lehrerinnen und Lehrern der Differenzierung und des Ergänzungsunterrichts
gezeigt werden muss.
- Klassenarbeiten und Abschlussprüfung:
Nachschreibtermine können nur anberaumt werden, wenn Ihr
Kind aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen fehlt. Das
Nachschreiben liegt grundsätzlich im Ermessen der Lehrperson.
Verspätungen von Bus und Bahn sind über eine Bescheinigung
der Verkehrsbetriebe zu belegen.
- Die Befreiung vom Sportunterricht erfolgt durch die Fachlehrerinnen
und -lehrer. Für Befreiungen über eine Woche hinaus
ist dazu ein ärztliches Attest notwendig. Ist der Befreiungsgrund
nicht offensichtlich, kann die Schulleiterin für eine Befreiung
über mehr als zwei Monate ein schulärztliches Zeugnis
anfordern.
- Randurlaub vor und nach den Ferien kann nicht gewährt
werden. Über begründete Ausnahmefälle entscheidet
die Schulleiterin. Gebuchte Ferienflüge o.Ä. begründen
keinen Randurlaub. Missbrauch kann sogar mit einer Geldbuße
belegt werden.
- Über bis zu zweitägige Beurlaubungen entscheidet
die Klassenleitung, bei längeren Beurlaubungen entscheidet
die Schulleitung.
- Jede Beurlaubung muss rechtzeitig in schriftlicher Form beantragt
werden.
sind auf dem Schulhof und im Gebäude nicht erlaubt.
Bei wiederholtem Verstoß gegen das Verbot werden die Geräte
nur den Eltern ausgehändigt. Ausnahme: Falls ein/e Fachlehrerin/lehrer
dies für eine Unterrichtseinheit oder Unterrichtsstunde gestattet
und dies für das Unterrichtsthema nötig ist.
Parken an der Schule, Fahrräder,
Roller, Mofas usw. (Seitenanfang)
- Bitte befahren Sie den Parkplatz der Schule nach Möglichkeit
nicht. Die Zufahrt ist leider gleichzeitig der Fußweg zum
Schulgelände.
- Fahrräder, Roller usw. müssen an den Fahrradständern
abgestellt werden. Die Schule haftet nicht für Schäden
und Verluste.
- "Komm-mit"-Beratung: individuelle Förderzielgespräche
in Einzelgesprächen mit Schülerinnen und Schülern:
Frau Wirth und Frau Hofmann
- Berufswahlberatung: Frau Schwarz, Herr Kaminski
Regeln für Heft und
Mappenführung (Seitenanfang)
1. Grundtechnik Heft- und Mappenführung
- Mit Füllfederhalter schreiben (blaue oder schwarze Tinte)
- Kein Tintenkiller bei Klassenarbeiten und Tests
- Saubere, gut lesbare Handschrift
- Linien werden grundsätzlich mit dem Lineal gezogen
- Arbeitsblätter sind in Hefte einzukleben oder in den
Mappen an der richtigen Stelle einzuheften
- Mappen und Hefte sind so zu transportieren, dass sie nicht
verknickt werden (z.B. Heftordner)
- Es werden nur Hefte, Mappen und Blätter genutzt, die
den Angaben der Fachlehrerinnen und Fachlehrer entsprechen (z.B.
Schnellhefter in den Farben gelb (= Deutsch), blau (= Mathematik);
rot (= Englisch), grün (=Wahlpflicht)
2. Gestaltung von Heften und Mappen
- Grundlage der Mappenführung ist das Blatt "Wie
führe ich eine gute Mappe"
- Jeder neue Eintrag wird mit Datum oben rechts versehen
- Jeder neue Eintrag braucht eine Zuordnung (z.B. Überschrift,
Hausaufgaben, Seitenzahl, etc.)
3. Materialien
- Alle Schülerinnen und Schüler besitzen ein Hausaufgabenheft
in DIN A5
- Am Ende der Woche unterschreiben die Eltern (die Lehrerinnen
und Lehrer machen ggf. in Rot Bemerkungen in das Heft)
- Schere, Klebe, Bleistift, Anspitzer, Radiergummi, Füllfederhalter,
Ersatzpatronen, Fineliner (2 Farben), Ersatzpapier sind zu jeder
Stunde mitzubringen.
Einige Fächer werden nur in einem Halbjahr unterrichtet.
Die Zeugnisnote ist in jedem Fall versetzungswirksam. Minderleistungen
im Epochalunterricht des ersten Halbjahres werden etwa 10 Wochen
vor den Zwischenzeugnissen angemahnt ("blauer Brief").
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Epochenunterricht im Schuljahr 2011/2012 |
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Der Unterricht im 1. Halbjahr ... |
wird im 2. Halbjahr ersetzt durch: |
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Kl. |
Fach |
Std |
Fach |
Std |
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7sw |
Biologie |
2 |
Physik |
2 |
|
7fs |
Biologie |
2 |
Physik |
2 |
|
7tc1 |
Biologie |
2 |
Physik |
2 |
|
8a |
IKG |
2 |
Musik |
2 |
|
8b |
IKG |
2 |
Musik |
2 |
|
8c |
IKG |
2 |
Musik |
2 |
|
8fs |
Physik |
2 |
Chemie |
2 |
|
8sw |
Physik |
2 |
Chemie |
2 |
|
8tc1 |
Physik |
2 |
Chemie |
2 |
|
8tc2 |
Chemie |
2 |
Physik |
2 |
|
9fs |
Biologie |
2 |
Physik |
2 |
|
9sw |
Biologie |
2 |
Physik |
2 |
|
9tc1 |
Biologie |
2 |
Physik |
2 |
|
9tc2 |
Physik |
2 |
Biologie |
2 |
|
10a |
Musik |
2 |
Erdkunde |
2 |
|
10b |
Musik |
2 |
Erdkunde |
2 |
|
10c |
Musik |
2 |
Erdkunde |
2 |
|
10fs |
Biologie |
2 |
Chemie |
2 |
|
10sw |
Biologie |
2 |
Chemie |
2 |
|
10tc |
Chemie |
2 |
Biologie |
2 |
|
Die Noten des 1. Halbjahres sind voll versetzungswirksam. |
Stand November 2011. Änderungen aufgrund der Lehrersituation
sind möglich.
In diesem Schuljahr wird verpflichtender Ergänzungsunterricht
angeboten.
(Seitenanfang)