Wichtige Beschlüsse der Schulkonferenz

Notengebung

Die Note für die schriftlichen Leistungen ergibt sich aus dem Anteil der jeweils erreichten Punkte an der Gesamtpunktzahl und wird grundsätzlich nach dem in der Robert-Koch-Realschule in allen Fächern gültigen Prozentschema errechnet:

Erreichter Prozentsatz der Gesamtpunktzahl
100 - 96
95 - 80
79 - 66
65 - 50
49 - 25
24 - 0
Note
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend

Als Ausnahmeregelung gilt: Sollte mehr als ein Drittel aller Arbeiten aufgrund dieses Schemas schlechter als „ausreichend“ sein, steht es der Fachlehrerin / dem Fachlehrer frei, die Grenze für die Note „ausreichend“ bis auf 47% abzusenken.

Handys, MP3-Player usw.

Auf Beschluss der Konferenz der Dortmunder Realschulleiter gilt an allen Dortmunder Realschulen ab sofort diese Regelung:

Kopiergeld

Das Kopiergeld wird auf 10,- € pro Schüler/Schülerin festgelegt. Es wird am Anfang des zweiten Halbjahres von allen Kindern eingesammelt.

Rahmenplan für Schulwanderungen

Für mehrtägige Schulwanderungen der RKR gilt folgende Regelung: