Wichtige Beschlüsse der Schulkonferenz
Notengebung
Die Note für die schriftlichen Leistungen ergibt sich aus dem Anteil der jeweils erreichten
Punkte an der Gesamtpunktzahl und wird grundsätzlich nach dem in der Robert-Koch-Realschule in
allen Fächern gültigen Prozentschema errechnet:
| Erreichter Prozentsatz der Gesamtpunktzahl |
100 - 96 |
95 - 80 |
79 - 66 |
65 - 50 |
49 - 25 |
24 - 0 |
| Note |
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
ungenügend |
Als Ausnahmeregelung gilt: Sollte mehr als ein Drittel aller Arbeiten aufgrund dieses
Schemas schlechter als „ausreichend“ sein, steht es der Fachlehrerin / dem Fachlehrer frei,
die Grenze für die Note „ausreichend“ bis auf 47% abzusenken.
Handys, MP3-Player usw.
Auf Beschluss der Konferenz der
Dortmunder Realschulleiter gilt an allen Dortmunder Realschulen
ab sofort diese Regelung:
- Die Benutzung von Handys, MP3-Playern und ähnlichen
Geräten ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
untersagt. Ist die Mitnahme eines Handys unvermeidlich, muss
es versteckt getragen werden und ausgeschaltet sein. In Ausnahmefällen
kann der Fachlehrer oder die Fachlehrerin die Nutzung eines Gerätes erlauben.
- Bei Zuwiderhandlungen werden die
Geräte bis zum Ende des Schultages unter Verschluss genommen.
- Schülerinnen und Schüler,
die wiederholt gegen dieses Verbot verstoßen, bekommen
das vorübergehend sichergestellte Gerät nicht mehr
ausgehändigt. Es wird dann nur noch den Erziehungsberechtigten
persönlich ausgehändigt.
- Die Schule kann bei Verstößen
Ordnungsmaßnahmen gem. §53 Schulgesetz aussprechen.
- Straftaten im Zusammenhang mit
diesen Geräten können zur Anzeige gebracht werden.
Kopiergeld
Das Kopiergeld wird auf 10,- €
pro Schüler/Schülerin festgelegt. Es wird am Anfang
des zweiten Halbjahres von allen Kindern eingesammelt.
Rahmenplan für Schulwanderungen
Für mehrtägige Schulwanderungen
der RKR gilt folgende Regelung:
- Der Elternanteil aller mehrtägiger
Schulwanderungen darf zusammen pro
Schülerin bzw. pro Schüler nicht mehr als 600,- €
betragen.
- Die Fahrten müssen pädagogisch
sinnvoll und verantwortbar sein.
- Die mehrtägigen Schulwanderungen
sind Schulveranstaltungen der RKR, für die gemäß
Schulgesetz Teilnahmepflicht für die Schülerinnen und
Schüler besteht.