Die Schülerinnen und Schüler der RKR
Die Klassensprecherinnen und -sprecher (Seitenanfang)
- Der Klassensprecher und sein Vertreter
werden in geheimer, schriftlicher Wahl in getrennten Durchgängen
gewählt.
- Ist der Klassensprecher erkrankt,
übernimmt sein Vertreter seine Aufgaben.
- Die Klassensprecher führen
die Beschlüsse der Klasse aus.
- Sie informieren die Klasse über
die Angelegenheiten der SV (erscheint am Informationsbrett der
SV - bitte täglich lesen!)
- Sie bereiten die SV-Stunde vor
und leiten sie.
- Der Klassensprecher nimmt an den
SV-Sitzungen teil (Teilnahmepflicht).
- Können beide Klassensprecher
ausnahmsweise nicht an einer SV-Sitzung teilnehmen, informieren
sie sich schnellstmöglich über die Sitzung bei den
Schülersprechern.
- Sie vertreten die Interessen der
Klasse und der Mitschüler. Dabei helfen sie ihnen in jeglicher
Art.
- Falls ein Problem eines Mitschülers
nicht von den Klassensprechern gelöst werden kann, können
sie die Schülersprecher aufsuchen.
- Die Klassensprecher informieren
ihre Klasse spätestens nach der großen Pause über
den Vertretungsplan des nächsten Tages.
- Falls der Fachlehrer nicht fünf
Minuten nach Stundenbeginn erschienen ist, informieren die Klassensprecher
das Sekretariat.
Von den Klassensprechern und deren
Vertretern erwarten wir eine aktive Mitarbeit - insbesondere
während der SV-Sitzungen und der SV-Fahrt.
Das Amt des Klassensprechers ist
eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es erfordert auch die Bereitschaft,
Freizeit zu opfern. Sollten diese Aufgaben vom Klassensprecher
und seinem Vertreter nicht erfüllt werden (z.B. wiederholtes
und unentschuldigtes Fehlen bei der SV-Sitzung), findet eine
Neuwahl statt.
Die Aufgaben vom Klassensprecher
und seinem Vertreter werden in jeden Klassenraum ausgehängt.
- Schülern der Klasse 5 bis
10 ist einmal monatlich während der allgemeinen Unterrichtszeit
eine Stunde für Angelegenheiten der Schülervertretung
(SV) zu gewähren.
- Alle Schüler der Klasse müssen
teilnehmen.
- Bei den Klassen 5 bis 7 ist der
Klassenlehrer zur Teilnahme verpflichtet.
- Die Klassen 8 bis 10 können
die SV-Stunde ohne Teilnahme des Lehrers abhalten.
- Die SV-Lehrer können auf
Einladung der Klassen an der SV-Stunde teilnehmen.
- Er setzt sich aus den Klassensprechern
zusammen.
- Die Klassensprecher können
den Beschluss fassen, dass ihre Vertreter am Schülerrat
teilnehmen können.
- Der Schülerrat ist für
alle Fragen der SV zuständig.
- Der Schülerrat kann Beschlüsse
bilden, die Beschlüsse vorbereiten, und zwar über Aufgaben,
die ihnen vom Schülerrat zugewiesen werden.
- Der Schülerrat wählt
- den Schülersprecher und seine
Vertreter
- Mitglieder für die Schulkonferenz
- Mitglieder der Fachkonferenzen
- Mitglieder der Stadt-SV
- die SV-Verbindungslehrer.
- Der Schülerrat beschließt
die SV-Satzung.
- Der Schülerrat kann einmal
im Monat mit dem Schulleiter in Anwesenheit der SV-Verbindungslehrer
Belange der Schüler erörtern.
- Der Schülerrat erhält
vom Schulleiter alle Gesetze, Erlasse und Verfügungen, die
für die Schüler von Bedeutung sind.
- Der Schülerrat kann während
der allgemeinen Schulzeit zusammentreten und informiert die Schulleitung
über die Tagesordnung.
- Bei den Schülerratssitzungen
wird ein Protokoll geführt.
- Der Schülersprecher ist Vorsitzender
des Schülerrats.
- Er beruft den Schülerrat
ein (SV-Sitzung), leitet die Sitzung, führt die Beschlüsse
aus und ist dem Schülerrat gegenüber verantwortlich.
- Die Schülersprecher leiten
und protokollieren die SV-Sitzung.
- Sie bieten zweimal wöchentlich
eine Sprechstunde in der zweiten großen Pause im SV-Raum
an.
- Sie halten den Kontakt zur Stadt-SV
und zur SV anderer (insbesondere benachbarter) Schulen.
Die Schülervertretung (SV)
setzt sich aus den Klassensprechern inklusive ihren Vertretern
sowie 2 SV-Lehrern zusammen. Sie vertreten die Schülerinnen
und Schüler. Dazu treffen sie sich regelmäßig
in den SV-Sitzungen. Dort diskutieren sie über aktuelle
Vorkommnisse und finden gemeinsame Lösungen. Weiterhin versuchen
wir die Wünsche unserer Mitschüler zu verwirklichen.
Unsere zwei gewählten Schülersprecher
repräsentieren unsere Schule, beispielsweise in der Bezirksvertretung
Hombruch. Außerdem sind sie zu festgelegten Zeiten in den großen Pausen im SV-Raum
für die Schülerinnen und Schüler da. Aktuelle Ankündigungen aus dem SV- Bereich
werden im „SV – Kasten“ veröffentlicht.
- SV-Lehrer unterstützen die
Schülervertretung bei Planungen und Durchführungen
ihrer Aufgaben. Sie können auf Einladung des Schülerrats
an diesen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.
- Es werden 2 Verbindungslehrer
für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Eine Abwahl
während des Jahres ist mit 2/3 Mehrheit möglich.
- Die SV-Verbindungslehrer sollen
von allen am Schulleben Beteiligten unterstützt werden,
insbesondere vom Schulleiter und den übrigen Lehrern.
Die Organisation und Bewirtschaftung des Kiosks der Robert-Koch-Realschule obliegt
den gewählten SV-Lehrern und der Schülerschaft.
Die Kioskordnung